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Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern sch¨tzt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach $95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

MP3s ohne DRM!

5.12.2006 on 15:02 | In Medien & Internet, Musik | No Comments

Bei Finetunes – Download saves music kann man mp3s kaufen und herunter laden. Der Preis bewegt sich je nach Label zwischen 0,96 € und 1,20 €. Das bemerkenswerte: Die Dateien sind ohne DRM-Fuck-Bullshit-Geraffel versehen. Man kann mit dne mp3s also machen was man will. Auf jedem Player abspielen usw. Ohne Gängelei von Gates oder Apple. Und was auch bemerkenswert ist: Die Bitrate der mp3s liegt bei 192 kBit/s und zusätzlich ist 320 kBit/s angekündigt. Wenn ich mir überlege dass Apple in seinem iTunes-Store 99 Cent für ein DRM-geschützten Song haben will, der mit 128 kBit/s aufgenommen wurde (Das ist schlechter als die uralte CD-Klangqualität), da bleibt mir nur ein Fazit: Menschen die bei iTunes ihre Musik kaufen sind einfach nur extrem saudämlich!

Ach ja, man kann tun und lassen mit den mp3s was man will. Im legalen Rahmen. Die Betreiber fordern zum einen dazu auf zu respektierne, dass die Künstler nunmal vom Verkauf der Musik leben. Zum anderen haben die Dateien alle ein digitales Wasserzeichen, dass die Kauftransaktion identifizieren kann. Damit ist der Käufer zurückverfolgbar. Eigentlich nicht ganz so toll, wenn man es von deR Datensparsamkeit her betrachtet. Aber allemal eine bessere Alternative zu DRM. Man soll die Dateien ja auch nicht verteilen. In Tauschbörsen.

Im übrigen ist es aber erlaubt die Dateien auf CD zu brennen und Freunden/Bekannten zu schenken. Auch per USB-Stick o.ä. darf man die Dateien ganz legal unter Freunden tauschen. Das wird so explizit noct in den FAQ erwähnt. Dort steht alelrdings dass das Urheberrecht des jeweiligen Landes gilt. Und in Deutschland is nachwievor die Privatkopie in geringem Umfang erlaubt, solange man zur erstellung der Kopie keinen wirkdsamen Kopierschutz umgeht. Um hier einen kleine Exkurs zu machen.

Was ist erlaubt:

  1. Ein oder mehrere mp3s auf CD brennen und dem Freund/Freundin schenken.
  2. Einem Freund seine nmp3-Player ausleihen und der kopiert sich runter was ihm gefällt.
  3. Auch das Brennen einer gekauften für einen Freund oder für in den Wechsel im Auto ist erlaubt, solange man dabei keinen wirksamen Kopierschutz umgeht.

Was ist nicht erlaubt:

  1. Eine CD oder ein MP3 zu cracken/rippen/kopierne das über eine nwirksame nKopierschutz verfügt.
  2. Eine CD zig hundertmal zu kopierne und dan ndie Kiste auf den Schulhof stellen und jeder kann sich bedienen. (Dieses Beispiel klingt etwas albern, ist aber im Endeffekt ganau das was man macht, wenn man eMule und Konsorten benutzt.)
  3. Eine CD kopieren und sie jemandem für 5 Euro verkaufen.

Einige werden sic hjetzt wundern. Warum geht denn die Musikindustrie mit Klagewellen so ab, wen ndas ar nicht verboten ist? Dazu folgendes:

  • Die Privatkopie ist schon lange erlaubt und wird es hoffentlich auch bleiben. Dabei ging es dem Gestzgeber darum zu erlauben dass man von seiner Platte ne Kopie ziehen kann um sie einem Freund zu schenken. Oder man möchte seinen eigenen Sampler zusammenbasteln.
  • Der Download einer Datei aus dem Internet ist in Deutschland momentan nur dann strafbar, wenn einem offensichtlich klar war, dass diese Datei illegal erstellt wurde. Illegal erstellt heißt im Fall des Urheberrechtgesetzes, dass ein wirksamer Kopierschutz umgangen wurde. Allerdings sieht man das einem Download halt nicht an. Im Regelfall.
  • Ein wirksamer kopierschutz ist laut Urheberrechtgesetz ein Kopierschutz der das Kopierne aktiv unterbinder. Ein sehr schlauer Satz den sich da Briggittes Leute im Justitzministerium ausgedacht haben.
  • Das wofür man jetzt den fetten Ärger bekommt ist das Hochladne von Musikdateine nund ähnlichem. Also der Upload und nicht der Download. Denn das Sharen, andere könne meins runterladen, ist das gleiche wie, oben beschrieben, die hundert Kopien aufm Schulhof. Der Gesetzgeber sieht so bei drei bis fünf Kopien noch den Rahmen von legalen Privatkopien. UND: Eine legale Privatkopie muß immer an menschen gehen die man persönlich kennt (Freunde etc.). Dies ist bei eMule eben nicht der Fall. Filesharing mit urheberechtlich geschützen Dateien ist sozusagen Schwarzhandel ohne Geld zu nehmen.

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